Die Arbeit der
JAGDAUFSEHER
...umfasst vielfältige Aufgaben:
Zum Beispiel alle anfallenden Arbeiten im Revier zu organisieren, um einen artenreichen Wildbestand zu erhalten, sowie erforderliche Naturschutzmaßnahmen auszuführen.
Auch die Verhinderung bzw. Beseitigung von Wildschäden in Feld und Wald, Aufstellen und Reparatur von jagdlichen Einrichtungen gemäß der UVV (Unfallverhütungsvorschriften), Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Wild an den durch das Revier führenden Straßen, Ausübung der Fangjagd, Vorbereitung und Leitung von Gesellschaftsjagden, Führen von Jagdgästen, Wildverwertung und -Vermarktung, Führen der Jagdunterlagen (Abschusspläne und -listen etc.), Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden, Jagdnachbarn, Landwirten, und der Jagdgenossenschaft, sind Bestandteil seiner Aufgaben.
Ganz wichtig ist der freundliche Dialog mit der Bevölkerung, die außer Landwirten und Jägern die Natur nutzt.
Der Jagdschutz, der ihm vom Gesetzgeber übertragen worden ist (§ 23Z BJagdG sowie Landesjagdgesetze). Er umfasst den
"Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften".
Zum Jagdschutz sind die Jagdschutzberechtigten beauftragt. Dies sind neben den zuständigen öffentlichen Stellen die Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein (Revierinhaber), bestätigte Jagdaufseher, Berufsjäger und Förster. Hauptberuflich tätige Jagdschutzberechtigte (Berufsjäger, Förster) haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes in ihrem Dienstbereich die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten.
Der Jagdaufseher hat "Aufsichtsfunktion" im Revier. Er sollte alles sehen und wissen, ohne seine "Aufseher"-Tätigkeit herauszukehren. Die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft ein Jagdaufseher fortlaufend durch Seminare und Fortbildungsveranstaltungen unseres Verbandes.
Jagdschutz durch qualifiziertes Jagdschutzpersonal (Förster, Berufsjäger, bestätigte Jagdaufseher) ist gleichzeitig auch Natur- und Umweltschutz, Schutz der freilebenden Tierwelt und segensreiches Wirken für die Jagdreviere und die Revierinhaber. Eine nachhaltige Jagd ist ohne Jagdschutz nicht denkbar!
(Aus der Resolution des EU-Parlaments zur Jagd 2006)
Jagdschutzerlass Niedersachsen
Der Jagdaufseherlehrgang der Jagdakademie Niedersachsen / Bremen des VJN ist von der obersten Jagdbehörde in Niedersachsen, dem Landwirtschaftsministerium, anerkannt worden. Der VJN war damit der erste zusätzliche Anbieter für diesen Lehrgang neben der Landesjägerschaft Niedersachsen (Jägerlehrhof Springe).
Niedergeschrieben ist dies im Jagdschutzerlass vom April 2013, Sie finden das Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hier:
Jagdschutzerlass als Download (PDF | 365 kb)
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